AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

law and order

Allgemeines

Für sämtliche Leistungen zwischen dem Kunden und hapo webmarketing gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht hapo webmarketing ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch hapo webmarketing bedarf es nicht.

Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch hapo webmarketing . Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch hapo webmarketing.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Hapo webmarketing haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird hapo webmarketing wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde hapo webmarketing schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, hapo webmarketing bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt hapo webmarketing hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

Mitarbeiter von hapo webmarketing können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen und der Platzierung in Suchergebnissen abgeben.

Die Kunde ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position von Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel der Leistung ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen bezugnehmend der gemeinsam definierten Suchbegriffe und den vereinbarten Suchmaschinen. Hapo webmarketing stellt keine Positionen fix in Aussicht und übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen einer exponierten Position.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen hapo webmarketing und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von hapo webmarketing sachlich zuständige Gericht in 4400 Steyr vereinbart. Ungeachtet dessen ist hapo webmarketing berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Fremdleistungen durch Dritte

Hapo webmarketing ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Hapo webmarketing wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von hapo webmarketing schriftlich zu bestätigen.

Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von hapo webmarketing für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Hapo webmarketing ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von hapo webmarketing erbrachten Leistungen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von hapo webmarketing.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann hapo webmarketing sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Es gilt der Stundensatz laut Angebot.

Haftung und Produkthaftung

Jegliche Haftung von hapo webmarketing für Ansprüche, die auf Grund der von hapo webmarketing erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn hapo webmarketing ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet hapo webmarketing nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat hapo webmarketing diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

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